Reklamation & Garantie bei Heskon

Garantiebedingungen

Garantiezeit

Heskon gewährt eine Garantie von 24 Monaten (ab dem Rechnungsdatum) auf die durchgeführten Zellentausch- und/oder Reparaturarbeiten. Die Garantie bezieht sich dabei speziell auf die Teile der Batterie, welche bei der Reparatur ausgetauscht wurden. Eine detaillierte Auflistung aller ausgetauschten Teile mit entsprechender Garantie finden Sie auf der Abschlussrechnung, welche auch gleichzeitig der Garantienachweis ist.

Heskon garantiert, dass die Nennkapazität des neuen Zellenpakets mit der bestellten Kapazität übereinstimmt. Es wird keine Garantie für eine bestimmte Reichweite übernommen, die mit der reparierten Batterie zurückgelegt werden kann. Die Reichweite hängt von vielen verschiedenen externen Faktoren ab, sodass eine bestimmte Entfernung schlichtweg nicht garantiert werden kann.

Wann haben Sie Anspruch auf Garantie?

Die Garantie bezieht sich auf:

  • Das durch Heskon neu installierte Zellenpaket (Akkupack) einschließlich der Verbindungen zum BMS (Batterie Management System), wie Schweißverbindungen und Verdrahtungen.
  • Komponenten des BMS, wenn diese Teile auch während der Reparatur von uns ersetzt wurden (ob das BMS ersetzt wurde, ist explizit auf der Rechnung angegeben).

 

Wann können Sie keinen Garantieanspruch geltend machen?

Die Garantie verfällt, wenn:

  • Der Kunde sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 2 Monaten nach Auftreten der Mängel mit unserem Kundenservice in Verbindung setzt.
  • Heskon nicht die Gelegenheit bekommt die Mängel zu reparieren (Anspruch auf Nacherfüllung).
  • Das Gehäuse ohne Zustimmung von Heskon durch Dritte geöffnet wurde, oder Änderungen an der von uns reparierten Batterie vorgenommen wurden.
  • Eine Tiefentladung vorliegt, wodurch die Batterie beschädigt wurde. Ein Akku sollte mindestens einmal im Monat aufgeladen werden, um das Risiko einer Tiefentladung zu begrenzen.
  • Ein Sturz- oder Stoßschaden vorliegt, bei dem das Gehäuse oder der Innenraum beschädigt wurde.
  • Ein Feuchtigkeits- oder Wasserschaden vorliegt. Bei der Erneuerung der Akkuzellen wird das Gehäuse spritzwassergeschützt von uns abgedichtet, was bedeutet, dass der Akku Spritzwasser und Regentropfen während einer Fahrradtour standhält.

Wir empfehlen dringend, Ihr E-Bike sowie den Akku drinnen in einem trockenen Raum zu lagern, wo Einflüsse wie Niederschlag und Temperatur minimal sind. Wenn der Akku in kurzer Zeit großen Wassermengen ausgesetzt wird (z. B. bei einem Regenschauer oder der Behandlung mit einem Hochdruckreiniger), ist die Gefahr einer irreparablen Beschädigung der Akkuzellen und der Platine groß. Auch bei längerer Lagerung in einem feuchten Raum (z.B. Schuppen/Garage ohne Heizung) kann durch Kondensation die Leiterplatte im Akku dauerhaft beschädigt werden. Diese Schäden machen sich erst längerfristig bemerkbar. Achten Sie darauf, dass die Kontaktstellen und die Verbindungen des Fahrrads mit dem Akku gründlich abgetrocknet werden, wenn das Fahrrad im Regen gestanden hat. In einigen Fällen können wir zwar einen der oben genannten Schäden reparieren, jedoch können Sie dann keinen Garantieanspruch geltend machen.

Was passiert, wenn Ihr Akku nicht mehr zu reparieren ist?

Heskon erhält in der Regel abgenutzte Fahrrad Batterien, die nicht mehr (optimal) funktionieren. Wenn wir feststellen, dass die Fehlfunktion der Batterie auf einen elektronischen Defekt und nicht auf die Akkuzellen zurückzuführen ist, dann können wir die Batterie in den meisten Fällen nicht mehr reparieren. Ein elektronischer Defekt wird häufig schon bei unserem Pre-Test festgestellt. Manchmal kann ein Defekt in der Elektronik aber auch erst während des Reparaturprozesses festgestellt werden. In sehr seltenen Fällen kann es dann vorkommen, dass die Batterie nach der Reparatur keinerlei Unterstützung mehr liefert, obwohl vor der Reparatur noch kurze Strecken mit dem Akku zurückgelegt werden konnten.

In diesem Fall entstehen Ihnen keinerlei Kosten für die Diagnose oder Reparatur und Ihnen wird der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben. Das alte Zellenpaket sowie die defekten elektronischen Bestandteile werden von uns aus Sicherheitsgründen entfernt und vorschriftsmäßig entsorgt. Sie erhalten auf Wunsch das leere Akkugehäuse und das ggf. mitgesendete Ladegerät zurück. Heskon übernimmt keine Haftung für einen Defekt in der elektronischen Schaltung, wodurch die Batterie unbrauchbar wird.

Garantieanspruch einreichen

Wenn innerhalb der Garantiezeit ein Mangel festgestellt wird, der die oben beschriebenen Bedingungen erfüllt, können Sie sich mit unserem Kundendienst in Verbindung setzen (info@heskon.de). In einigen Fällen können wir das Problem anhand einer Reihe einfacher Verfahren bereits aus der Ferne lösen. Geben Sie in der E-Mail ausdrücklich den Grund der Reklamation, das betroffene Produkt und die entsprechende Bestellnummer an.

In vielen Fällen bitten wir Sie, den Akku an unser Reparaturzentrum zu senden, wo dieser erneut überprüft wird. Wenn sich herausstellt, dass die Mängel auf ein defektes Bestandteil zurückzuführen sind, welches während der Reparatur ersetzt wurde, wird dieses kostenlos von Heskon repariert.

Batterien, die nicht mehr zu reparieren sind

Wenn Ihr Akku den Pretest (vor der Reparatur) nicht besteht

Nachdem Ihr Akku im Reparaturzentrum eingetroffen ist, versuchen wir schnellstmöglich festzustellen, ob eine Reparatur definitiv möglich ist. Sollten wir feststellen, dass die Funktion des Akkus durch einen elektronischen Defekt der Leiterplatte (BMS) eingeschränkt ist, dann müssen wir einen Akku unter Umständen als „irreparabel“ einstufen.

Einen solchen Mangel können unsere Techniker in der Regel vor der Reparatur beim sogenannten „Pre-Test“ feststellen. In dieser Phase können wir Ihren irreparablen Akku und Ihr Ladegerät noch im Originalzustand zurücksenden.

Wenn Ihr Akku den Endtest nicht besteht (während oder nach der Reparatur)

Sollte sich während der Reparaturarbeiten herausstellen, dass Ihre Batterie aufgrund eines elektronischen Defekts im Batteriemanagementsystem nicht repariert werden kann, entfernen wir aus Sicherheitsgründen das gesamte Innenleben der Batterie. Ihr altes Akkuzellenpaket stellt nach dem Trennen von der Platine eine Brandgefahr dar und ist nicht zur Wiederverwendung geeignet. Das ursprüngliche Akkuzellenpaket wird aufgrund des europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) nicht wieder zurückgesendet. Das Gehäuse sowie eventuelles Zubehör wird jedoch auf Wunsch des Kunden retourniert.

Kosten, wenn eine Reparatur nicht möglich ist

Können wir Ihren Akku nicht reparieren, bezahlen Sie in der Regel lediglich Untersuchungskosten in Höhe von €10. Bei Heskon möchten wir Ihnen so schnell wie möglich wieder einen funktionierenden Fahrradakku zurücksenden, vorzugsweise indem wir Ihren eigenen Akku mit einem neuen Zellenpaket ausstatten. In einigen Fällen ist dies jedoch nicht mehr möglich.

Für Kunden mit einem irreparablen Akku versuchen wir, eine Alternative in Form eines neuen Akkus über einen unserer Lieferanten anzubieten. Dies hängt jedoch vom Batterietyp und der Verfügbarkeit ab. Gegen eine Aufpreis können wir Ihnen in der Regel ein gutes Angebot für einen Ersatzakku machen und Ihren Akku recyceln. Es steht Ihnen frei, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen möchten. Sollten wir Ihnen kein Angebot unterbreiten können oder möchten Sie davon keinen Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen den Reparaturpreis abzüglich der Untersuchungskosten in Höhe von €10.

Widerruf

Stornierung Ihres Reparaturauftrages

Nach Auftragserteilung haben Sie die Möglichkeit, den Reparaturauftrag ohne Angabe von Gründen zu stornieren (zu widerrufen). Die Widerrufsfrist für Ihre Bestellung beträgt gesetzlich 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sofern wir Ihren Akku noch nicht empfangen haben, können Sie auch nach Ablauf der 14-tägigen Frist von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns mit der Übergabe Ihrer Batterie die Erlaubnis erteilen, mit den Reparaturarbeiten zu beginnen. Wir werden Ihre Batterie so schnell wie möglich nach Erhalt in den Reparaturprozess übergeben, was bedeutet, dass die Batterie zunächst getestet und dann demontiert wird, bevor ein neues kundenspezifisches Batteriepaket hergestellt wird. Mit Beginn der Reparaturarbeiten verlieren Sie automatisch Ihr Widerrufsrecht, da es sich um einen Werkvertrag handelt, bei dem wir unwiderrufliche Arbeiten ausführen.

Ihren Reparaturauftrag stornieren Sie, indem Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen und Ihre Bestellnummer vermelden. Sie können für den Widerruf auch das europäische Muster-Widerrufsformular (PDF) verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Reparaturauftrag widerrufen, erhalten Sie alle bis dahin geleisteten Zahlungen schnellstmöglich, spätestens jedoch 14 Tage nach der Stornierung, von uns zurück. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben.

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